Fahrtkostenzuschüsse

Wenn du in Esperanto-Sachen unterwegs bist, kannst du unter Umständen einen Teil der Fahrtkosten (sonstige Kosten siehe unten) von der DEJ zurückbekommen. Durch Aktivität für den Verein sollen dir möglichst keine gesonderten Kosten entstehen. Vor allem dank der Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Mitglieder für einige Treffen Fahrtkostenunterstützung erhalten, die in der Regel den Jahresbeitrag deutlich übersteigt.

Internationale Treffen

Subventionen ermöglichen unserem Verein, die Fahrtkosten seiner Mitglieder zu internationalen Treffen in gewissen Grenzen zu übernehmen. Dafür solltest du dich während des Treffens vor Ort in die Subventionsliste, das sogenannte "Formblatt L", eintragen, das einer der deutschen Teilnehmerinnen für die DEJ mitbringt. Dieses wird dann an unseren Subventionsbeauftragten weitergegeben.

Nach dem Treffen sind innerhalb von 4 Wochen die Fahrtkosten, etwa durch das Einsenden der Fahrkarten, nachzuweisen. Vewende bitte das dafür vorgesehene Formular und schicke das ausgefüllte Formular inklusive der zugehörigen Fahrkarten oder Belege per E-Mail an unseren Schatzmeister gej.kaskoesperanto.de.

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an unseren Schatzmeister unter gej.kaskoesperanto.de

Geförderte Treffen 2024

Treffen Ort/Datum Information
IJF 27.03.-02.04. in Serrada di Folgaria, Italien Fahrtkosten können erstattet werden!
Roskilde Festival 29.06.-07.07. in Roskilde, Dänemark Fahrtkosten können erstattet werden!
UK 03.08.-10.08. in Arusha, Tansania Fahrtkosten können erstattet werden!
FESTO 08.08.-15.08. in Vindry-sur-Turdine, Frankreich Fahrtkosten können erstattet werden!
IJK 18.08.-25.08. in Šventoji, Litauen Fahrtkosten können erstattet werden!
JES 27.12.24-2.1.25 in Saint-Roch, Belgien Fahrtkosten können erstattet werden!



Vereinsarbeit

Wer im Auftrag der DEJ unterwegs ist, kann ebenfalls Fahrtkostenzuschüsse erhalten. Dafür gibt es die Regelung zu Fahrtkostenzuschüssen für Dienstreisen.

Was genau eine Dienstreise im Sinne dieser Regelung ist, legt der Vorstand individuell fest - im Zweifelsfalle kannst du nachfragen.

Einige häufige Fälle wurden bereits festgelegt:

  1. Reisen zu Vorstandssitzungen sind für Vorstandsmitglieder und für vom Vorstand dazu eingeladene Personen Dienstreisen.
  2. Reisen zur Vorbereitung eines JES sind für die dazu beauftragten Teilnehmer:innen Dienstreisen.
  3. Der Vorstand kann festlegen, dass eine Anreise eines Lehrenden zu einem durch die Esperantojugend vermittelten Esperanto-Kurs eine Dienstreise ist.

Einen Antrag für weitere Ausgaben (Sitzungsverpflegung oder Ähnliches) kannst du nach Rücksprache mit dem Kassenwart Hier stellen.